Die häufigsten Fragen zum Juniorstudium

Das Juniorstudium ermöglicht es begabten Schüler:innen, bereits während der Schulzeit Veranstaltungen an der TU Darmstadt zu besuchen und Leistungsnachweise zu erbringen. Diese Leistungsnachweise können bei einer späteren Fortsetzung des Studiums an der TU Darmstadt auf Antrag anerkannt werden, d.h. sie müssen dann nicht mehr erbracht werden. Abgesehen davon bietet das Juniorstudium noch weitere Vorteile: die Möglichkeit, Kenntnisse und Fähigkeiten im Wunschfach zu erweitern, neue spannende Wissensgebiete kennenzulernen und einen nachhaltigen Eindruck vom Studium zu erhalten.

Es sollte sich um besonders leistungsstarke Schüler:innen handeln, deren schulische Leistungen durch den zusätzlichen Zeitaufwand für das Juniorstudium von in der Regel rund 10 Stunden/Woche voraussichtlich nicht nennenswert beeinträchtigt werden.

Wegen der erforderlichen Grundlage an Schulwissen ist ein Juniorstudium in der Regel erst ab der Oberstufe sinnvoll

Wichtig sind neben einer guten fachlichen Basis vor allem Motivation und Begeisterung sowie die Fähigkeit, strukturiert zu lernen. Auch soziale Kompetenzen sind wichtig, da man mit deutlich älteren Studierenden gemeinsam lernt.

Die am Juniorstudium teilnehmenden Fachbereiche finden Sie hier.

Ein Juniorstudium ist nur in zulassungsfreien Studiengängen sowie in Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren möglich. Es ist nicht möglich in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit Auswahlverfahren (NC-Verfahren).

In den meisten Fällen geben schulische Interessen den Ausschlag. Wer sich unsicher ist, kann auch das Online Self-Assessment der TU Darmstadt, die TU-spezifische Onlinehilfe zur Studienwahl, zur Entscheidungsfindung nutzen.

Zur Beratung kann man sich außerdem an die Zentrale Studienberatung und -orientierung ZSB wenden. Diese vermittelt dann den Kontakt zu einem Fachbereich

Auch bei begabten und leistungsstarken Schüler:innen ist ein Juniorstudium nicht automatisch das für jeden passende Format, z.B. weil der Anfahrtsweg zu weit ist, die Interessenten noch zu jung sind oder eine Förderung in einer altersgleichen Gruppe sinnvoller erscheint.

Auf Wunsch beraten wir deshalb auch zu Alternativen zum Juniorstudium.

Alternativen zum Juniorstudium Mathematik:

Mathe-Zirkel der TU Darmstadt (ab Klasse 10)

Angebote des Fachbereichs Mathematik für Schüler:innen

Orientierungsprogramm für Ingenieurwissenschaften: navigatING
(für die Studiengänge B.Sc. Bauingenieurwesen, B.Sc. Elektrotechni und Informationstechnik; B.Sc. Maschinenbau – Sustainable Engineering; B.Sc. Umweltingenieurwissenschaften)

Die Schule (Klassen- und Fachlehrkräfte sowie die Schulleitung) sollten möglichst früh informiert werden, damit alles wohl erwogen werden kann und die schulischen Abläufe und Erfordernisse sich mit dem Juniorstudium gut verzahnen lassen.

  • Der zunächst nur bis Seite 4 von den Interessenten, bei Minderjährigen: den Eltern sowie der Schule ausgefüllte Antrag zum Juniorstudium (wird in neuem Tab geöffnet)
  • (Einfache) Kopien der beiden letzten Schulzeugnisse
  • Ein Motivationsschreiben von maximal einer Din-A4-Seite
  • Weitere Belege für schulische und außerschulische Leistungen (Teilnahme an Wettbewerben u.dgl.) können ebenfalls gerne beigelegt werden.

Die Eignung wird zunächst durch eine allgemeine Empfehlung seitens der Schule dokumentiert. Entscheidend für die Zulassung zum Juniorstudium ist dann das Ergebnis eines ausführlichen persönlichen Gesprächs der antragsstellenden Schüler:innen mit der beauftragten Person des Fach- oder Studienbereiches. In dem Gespräch geht es um fachliches Wissen, aber auch um Motivation und Begeisterung. Im Gespräch können auch fachspezifische Aufgaben gestellt werden. Zur Unterstützung des Gesprächs müssen (einfache) Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse sowie ein selbstverfasstes kurzes (maximal eine Din-A-4-Seite) Motivationsschreiben vorgelegt werden.

Formal ist ein Juniorstudium in zwei Fächern möglich. Aber:

Ein Juniorstudium neben der Schule bedeutet bei aller Bereicherung doch auch einen hohen zeitlichen und intellektuellen Aufwand, der nicht zu unterschätzen ist (vgl. „Juniorstudierende berichten selbst“ ). Ein gleichzeitiges Juniorstudium in mehr als einem Fach wird deshalb nicht empfohlen! Ist es dennoch gewünscht, so lassen Sie sich bitte frühzeitig bei uns und/oder im Fachbereich dazu beraten.

Für die Antragstellung ist Folgendes zu beachten:

  • Pro Fach muss ein eigener Antrag gestellt werden mit den entsprechenden Bescheinigungen der Schule.
  • In beiden Fächern ist das Eignungsgespräch erfolgreich zu führen.
  • In Summe dürfen in beiden Fächern nicht mehr als zwei Lehrveranstaltungen belegt werden.

Es sind in der Regel Einführungs- bzw. Grundlagenvorlesungen, -übungen und –praktika. Die am Juniorstudium teilnehmenden Fach- und Studienbereiche legen die Veranstaltungen fest, die für ein Juniorstudium geeignet sind.

Man kann im Juniorstudium pro Semester maximal zwei Veranstaltungen besuchen. In den meisten Fällen ist es aber sinnvoller, mit einer einzigen Veranstaltung zu beginnen, um sich zum Einstieg in das Juniorstudium nicht gleich zu übernehmen. Wird für das Juniorstudium z.B. eine vierstündige Vorlesung (an zwei Tagen à zwei Stunden) mit dazugehöriger zweistündiger Übung (an einem weiteren Tag) gewählt, so sind schon gleich drei Schultage durch das Juniorstudium „belegt“. Bei einer zweistündigen Vorlesung plus Übung sind es dann zwei Schultage, usw. Dazu kommen je nach Fach sehr häufig noch die Hausübungen, vergleichbar Hausaufgaben in der Schule, aber deutlich umfangreicher und inhaltlich anspruchsvoller, deren Bearbeitung ebenfalls mehrere Stunden pro Woche in Anspruch nehmen kann.

Nein. Die Fachbereiche haben geeignete Veranstaltungen ausgewählt, die in dieser Übersicht aufgeführt sind. Die geeignete Veranstaltung wird vom Fachbereich in Abstimmung mit den Juniorstudierenden und soweit möglich unter Berücksichtigung von deren sonstigen schulischen Verpflichtungen festgelegt

Dies ist je nach gewähltem Fach und je nach Leistungsstand bzw. Lernintensität der Juniorstudierenden natürlich unterschiedlich. Als ungefährer Anhaltspunkt des Arbeitsaufwands pro Woche kann dienen:

  • Vorlesung: 2 h
  • Übung: 4 h
  • Übungsblätter zur Übung: 4-5 h
  • In Summe: 10-11 h pro Woche

Dazu kommen die Fahrzeiten zur TU und zurück.

Ja. Maximal zwei Veranstaltungen pro Semester können von Schülerstudierenden belegt werden. Demnach können, bei Bestehen der dazugehörigen Prüfungen, auch maximal zwei Leistungsnachweise pro Semester erworben werden.

Bestandene Prüfungen werden im Antragsformular dokumentiert. Das Dokument ist daher durch die Juniorstudierenden gut aufzubewahren.

Sie kann im Anschluss an den Studienbeginn beim Studienbüro des jeweiligen Fachbereiches beantragt werden.

Eine im Juniorstudium nicht bestandene Prüfung kann im Juniorstudium einmalig wiederholt werden. Bei einem späteren Studium werden im Juniorstudium abgelegte Prüfungen nur auf aktiven Antrag hin angerechnet. Eine Verpflichtung dazu besteht für ehemalige Juniorstudierende in diesem Fall aber nicht.

Es gibt pro teilnehmendem Fach- bzw. Studienbereich eine:n zuständigen Ansprechpartner. Dieser nimmt die Eignungsprüfung der Schülerstudierenden vor. Er kann einen weiteren Betreuer:/Tutoren für die Schülerstudierenden bestellen, z.B. geeignete ältere und erfahrene Studierende. Dieser Tutorin ist dann im praktischen Studienalltag die Hauptansprechperson. Beide sollten regelmäßigen Kontakt halten. Von Seiten der Tutor:innen sollte von Zeit zu Zeit nachgefragt werden, ob das Juniorstudium gut läuft, und bei Problemen beratend zur Seite stehen. Die Juniorstudierenden sollten umgekehrt bei Problemen die Tutor:innen zeitnah von sich aus ansprechen.

  • Die Fachlehrer:innen und die Schulleitung bestätigen eine besondere Begabung der Schüler:in für ein bestimmtes Fachgebiet (z.B. Mathematik, Physik, …)
  • Die Schulleitung erklärt sich mit dem Besuch der zwischen Schüler:inr und Fach-/Studienbereich festgelegten Lehrveranstaltungen und den sich daraus ergebenden schulischen Abwesenheitszeiten einverstanden

Alle Informationen zu den erforderlichen Schritten finden sich im Antragsformular.

Bei minderjährigen Schüler:innen müssen die Eltern

  • ihr Einverständnis mit dem Juniorstudium bestätigen;
  • ihre Aufsichtspflicht anerkennen und
  • die Haftpflichtversicherung der Schülerin/des Schülers unter Angabe der Versicherungsgesellschaft bestätigen

Alle Informationen zu den erforderlichen Schritten finden sich im Antragsformular.

Die Eltern.

Nein, denn Juniorstudierende haben keinen regulären Studierendenstatus. Die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt bietet aber für „Nutzende der Region“ eine ULB-Karte an.

Nein.

Nein.

Ja. Allerdings istin den Mensen des Studierendenwerks Darmstadt keine Barzahlung möglich, deshalb muss beim Studierendenwerk zuvor eine Gästekarte erworben werden. Auch zahlen Nicht-Studierende (dazu gehören auch die Juniorstudierenden) einen Aufpreis.

Dr. Claudia Breuer

Zentrale Studienberatung und -orientierung ZSB
Tel.: 06151 16 27012
E-Mail: