Juniorstudium Bauingenieurwesen und Geodäsie

Bauingenieurwesen und Geodäsie sind unverzichtbare Disziplinen, wenn es darum geht, eine sichere und funktionale Infrastruktur zu schaffen. Ob für stabile Brücken, widerstandsfähige Tunnel oder beeindruckende Hochhäuser – es braucht präzise Berechnungen und verlässliche Daten, um Bauwerke zu realisieren, die Naturgewalten wie Stürmen, Schneelasten oder Erdbeben standhalten. Bauingenieur:innen sind Expert:innen darin, die richtigen Techniken und Materialien auszuwählen, um diese Herausforderungen zu meistern. Sie suchen ständig nach innovativen Lösungen, entwickeln neue Werkstoffe und optimieren Bauprozesse.

Der Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen und Geodäsie ist lebendig und passt sich fortlaufend neuen Anforderungen an. Die unterschiedlichen Fachgebiete am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften veranschaulichen, wie sich dieser Bereich kontinuierlich weiterentwickelt.

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Veranstaltungen (Module) im Juniorstudium, Sommersemester

Informationen zu den sonstigen Modulen des Studiengangs finden Sie im Modulhandbuch.

Die Auswahl der geeigneten Lehrveranstaltung geschieht nach Einreichung des Antrags und nach erfolgreichem Eignungsgespräch in Abstimmung mit vom Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften. Es können pro Semester im Juniorstudium maximal zwei Lehrveranstaltungen belegt werden.

Mögliche Anrechnung der im Juniorstudium belegten Module in anderen Studiengängen:

Im Regelfall können die Module aus dem Juniorstudium in anderen Studiengängen der TU Darmstadt anerkannt werden. Dies geht primär auf zwei Wegen:

  • Anrechnung der Module des Juniorstudiums anstelle eines konkreten einzelnen Moduls eines fachlich benachbarten Studiengangs, oder
  • Einbringung der Module des Juniorstudiums in den allgemeinen Wahlbereich „Studium Generale“, z.B. auch bei fachlich weniger eng benachbarten Studiengängen.

Somit geht also bei evtl. späterer Umorientierung bezüglich der Studienwahl eine im Juniorstudium erbrachte Prüfungsleistung an der TU Darmstadt auch formal nicht „verloren“.

Die Entscheidung über die Anrechnung trifft im konkreten Einzelfall aber das zuständige Studienbüro des neu gewünschten Studiengangs, an das man sich bei Anfragen gerne wenden kann.