Juniorstudium Wirtschaft und Recht

Im Themenbereich Wirtschaft und Recht können Juniorstudierende Bachelormodule aus dem Angebot des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften belegen. Am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sind die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen (mit ihrer jeweiligen technischen Fachrichtung) und Wirtschaftsinformatik beheimatet. Darüber hinaus können bei Aufnahme eines Studiums einige Modulangebote aus dem Bereich Wirtschaft und Recht im Bereich Studium Generale der spezialisierten Ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studiengänge eingebracht werden.

Mit dem Angebot haben Interessierte die Möglichkeit, für sich festzustellen, ob Themen aus dem Bereich Wirtschaft, Recht und Wirtschaftsinformatik sie ansprechen oder aber eben auch nicht. Unser Ziel ist es, mit diesen Angeboten eine Hilfestellung für eine geeignete Studiengangswahl zu geben. Die Inhalte der jeweiligen Module und Prüfungsformen können den Modulbeschreibungen (wird in neuem Tab geöffnet) entnommen werden.

Die Fachgebiete des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften geben einen anschaulichen Eindruck.

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Veranstaltungen (Module) im Wintersemester

WI = Wirtschaftsingenieurwesen; WINF: Wirtschaftsinformatik

  • 01-14-1B01 Buchführung und Bilanzierung (5 CP), curriculare Einordnung: B.Sc. WI/WINF Pflichtbereich
  • 01-41-5100 Vertragsrecht (5 CP), curriculare Einordnung: B.Sc. WI/WINF Pflichtbereich
  • 01-27-1B01 Introduction to Entrepreneurship, Sprache: Englisch (3 CP), curriculare Einordnung:
  • 01-47-0B01 Einführung in die Grund- und Menschenrechte (3 CP), curriculare Einordnung:
  • 01-20-5100Electronic Markets: Digital Business and Platforms/Electronic Commerce: Digital Products and Services , 2-semestrig/Start Sommersemester und Wintersemester möglich, Sprache: Deutsch, (8 CP), curriculare Einordnung: B.Sc. WINF Pflichtbereich
  • 01-41-0B01 Grundlagen des Rechts elektronischer Medien (4 CP), curriculare Einordnung: B.Sc. WINF Pflichtbereich
  • 01-10-1028/f Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (3 CP), curriculare Einordnung: Studium Generale
  • 01-60-1042/f Einführung in die Volkswirtschaftslehre (3 CP), curriculare Einordnung: Studium Generale

Modulbeschreibungen Wirtschaft und Recht (wird in neuem Tab geöffnet)

Veranstaltungen (Module) im Sommersemester

WI = Wirtschaftsingenieurwesen; WINF: Wirtschaftsinformatik

  • 01-12-0B02 Management von Wertschöpfungsnetzwerken (4 CP), curriculare Einordnung: B.Sc. WI/WINF Pflichtbereich
  • 01-14-0B01 Kosten- und Leistungsrechnung (4 CP), curriculare Einordnung: B.Sc. WI/WINF Pflichtbereich
  • 01-17-0B01 Marketing (4 CP), curriculare Einordnung: B.Sc. WI/WINF Pflichtbereich
  • 01-22-2B01 Introduction to Innovation Management, Sprache: Englisch (3 CP), curriculare Einordnung: B.Sc. WI/WINF Pflichtbereich
  • 01-18-0B01 Geschäftsprozess- und Unternehmensmodellierung (5 CP), curriculare Einordnung: B.Sc. WINF Pflichtbereich
  • 01-20-5100 Electronic Markets: Digital Business and Platforms/Electronic Commerce: Digital Products and Services, 2-semestrig/Start Sommersemester und Wintersemester möglich, Sprache: Deutsch, (8 CP), curriculare Einordnung: B.Sc. WINF Pflichtbereich
  • 01-40-1033/f, Einführung in das Recht (3 CP), curriculare Einordnung: Studium Generale

Modulbeschreibungen Wirtschaft und Recht (wird in neuem Tab geöffnet)


Die Auswahl der geeigneten Lehrveranstaltung geschieht nach Einreichung des Antrags und nach erfolgreichem Eignungsgespräch in Abstimmung mit vom Fachbereich Maschinenbau.

Mögliche Anrechnung der im Juniorstudium belegten Module in anderen Studiengängen:

Im Regelfall können die Module aus dem Juniorstudium in anderen Studiengängen der TU Darmstadt anerkannt werden. Dies geht primär auf zwei Wegen:

  • Anrechnung der Module des Juniorstudiums anstelle eines konkreten einzelnen Moduls eines fachlich benachbarten Studiengangs, oder
  • Einbringung der Module des Juniorstudiums in den allgemeinen Wahlbereich „Studium Generale“, z.B. auch bei fachlich weniger eng benachbarten Studiengängen.

Somit geht also bei evtl. späterer Umorientierung bezüglich der Studienwahl eine im Juniorstudium erbrachte Prüfungsleistung an der TU Darmstadt auch formal nicht „verloren“.

Die Entscheidung über die Anrechnung trifft im konkreten Einzelfall aber das zuständige Studienbüro des neu gewünschten Studiengangs, an das man sich bei Anfragen gerne wenden kann.

Vorher mal reinschnuppern?

Berufsorientierung in Darmstadt: hobit